Die Kasse zahlt nur die Grundversorgung
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Versorgung. Für Zähne bedeutet das: Die Krankenkasse bezahlt die einfache, funktionale Lösung – die sogenannte Regelversorgung. Alles, was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.
Besonders deutlich wird das beim Zahnersatz. Hier zahlt die Kasse keinen festen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen Festzuschuss: 60 % der Kosten der Regelversorgung, mit lückenlos geführtem Bonusheft 70 % bzw. 75 %. Wählen Sie eine hochwertigere Lösung, bleibt der Zuschuss gleich – die Differenz zahlen Sie.
Ein Rechenbeispiel: Implantat statt Brücke
Fehlt ein Backenzahn, ist die Regelversorgung meist eine Brücke. Viele Patientinnen und Patienten entscheiden sich jedoch für ein Implantat, weil dafür keine gesunden Nachbarzähne abgeschliffen werden müssen.
| Position | Betrag (Beispiel) |
|---|---|
| Implantat inkl. Krone | ca. 2.800 € |
| Festzuschuss der Kasse (Regelversorgung Brücke, 60 %) | ca. – 500 € |
| Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | ca. 2.300 € |
Die tatsächlichen Beträge hängen vom Befund, der Region und dem Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnarztpraxis ab. Das Beispiel zeigt aber die Größenordnung: Schon ein einziger Zahn kann schnell mehrere tausend Euro kosten.
Eigenanteil beim Zahnarzt vermeiden
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Auch jenseits des Zahnersatzes entstehen Kosten
- Professionelle Zahnreinigung: in der Regel eine Privatleistung, meist 80 bis 150 € pro Sitzung.
- Hochwertige Füllungen: Zahnfarbene Kunststofffüllungen in Mehrschichttechnik sind im Seitenzahnbereich oft zuzahlungspflichtig.
- Wurzel- und Parodontosebehandlung: Die Kasse zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen; erweiterte Verfahren sind häufig privat.
- Kieferorthopädie: Für Erwachsene zahlt die Kasse nur in schweren Ausnahmefällen, bei Kindern erst ab einem bestimmten Schweregrad.
Was eine Zahnzusatzversicherung leistet
Eine Zahnzusatzversicherung erstattet – je nach Tarif – einen Teil oder den gesamten Eigenanteil, der nach der Leistung der Krankenkasse übrig bleibt. Gute Tarife leisten für:
- Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate
- Zahnbehandlungen wie Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen
- Prophylaxe, also professionelle Zahnreinigung
- je nach Tarif Kieferorthopädie
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Erstattungshöhe: Wie viel Prozent der Rechnung werden – inklusive Kassenleistung – übernommen?
- Wartezeit: Gibt es eine Wartezeit, oder sind Sie ab dem ersten Tag geschützt?
- Leistungsbegrenzungen: Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren („Zahnstaffel“).
- Prophylaxe: Ist die professionelle Zahnreinigung enthalten und bis zu welchem Betrag?
- Flexibilität: Ist der Vertrag monatlich kündbar?
Fazit
Eine Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen, oft unerwarteten Eigenanteilen – und ermöglicht Ihnen, bei der Behandlung nach Qualität statt nach Preis zu entscheiden. Je früher Sie vorsorgen, desto einfacher ist der Abschluss.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche oder rechtliche Beratung. Alle Kostenangaben sind Richtwerte; maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan sowie die jeweiligen Tarifbedingungen.