Das Prinzip des befundorientierten Festzuschusses
Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen beim Zahnersatz einen befundorientierten Festzuschuss. Entscheidend ist nicht, welche Versorgung Sie wählen, sondern welcher Befund vorliegt. Für jeden Befund ist eine Standardlösung festgelegt – die Regelversorgung. Die Kasse übernimmt einen festen Prozentsatz von deren Kosten.
Wie hoch ist der Festzuschuss?
| Voraussetzung | Festzuschuss |
|---|---|
| Ohne Bonusheft-Nachweis | 60 % der Regelversorgung |
| Bonusheft lückenlos 5 Jahre | 70 % der Regelversorgung |
| Bonusheft lückenlos 10 Jahre | 75 % der Regelversorgung |
| Härtefall (geringes Einkommen) | bis zu 100 % der Regelversorgung |
Wichtig: Die Prozentsätze beziehen sich immer auf die Kosten der Regelversorgung – nicht auf Ihre tatsächliche Rechnung.
Eigenanteil beim Zahnarzt vermeiden
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Warum trotzdem ein hoher Eigenanteil bleibt
Entscheiden Sie sich für eine gleichartige oder andersartige Versorgung – zum Beispiel eine vollkeramische Krone statt einer Metallkrone oder ein Implantat statt einer Brücke –, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten zahlen Sie komplett selbst. Zusätzlich rechnet die Praxis höherwertige Leistungen nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab, die in der Regel teurer ist.
Der Heil- und Kostenplan
Vor jeder Zahnersatz-Behandlung erstellt Ihre Praxis einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, die den Festzuschuss genehmigt. Lassen Sie sich den Plan erklären und vergleichen Sie ggf. Alternativen – er zeigt Ihnen genau, wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.
So erhöhen Sie Ihren Zuschuss
- Gehen Sie mindestens einmal pro Kalenderjahr zur Kontrolluntersuchung (unter 18 Jahren zweimal).
- Lassen Sie jeden Besuch im Bonusheft abstempeln.
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Härtefallregelung erfüllen.
Fazit
Der Festzuschuss deckt die Grundversorgung ab – mehr nicht. Wer Wert auf Ästhetik und langlebige Lösungen legt, sollte die verbleibende Lücke mit einer Zahnzusatzversicherung schließen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche oder rechtliche Beratung. Alle Kostenangaben sind Richtwerte; maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan sowie die jeweiligen Tarifbedingungen.