Kinder und Jugendliche: Die KIG-Einstufung entscheidet
Bei Versicherten unter 18 Jahren zahlt die gesetzliche Kasse eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Fehlstellung mindestens in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 eingestuft wird. Bei den Graden 1 und 2 gilt die Behandlung als nicht medizinisch notwendig – die Kosten tragen die Eltern.
Der Eigenanteil von 20 %
Auch wenn die Kasse zahlt, müssen Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20 % leisten, für jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind 10 %. Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Kasse diesen Anteil zurück.
Eigenanteil beim Zahnarzt vermeiden
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Private Zusatzleistungen
Viele Praxen bieten Leistungen an, die über die Kassenleistung hinausgehen, etwa:
- zahnfarbene oder besonders kleine Brackets
- flexible, hochelastische Bögen
- Glattflächenversiegelung zum Kariesschutz
- herausnehmbare, transparente Schienen (Aligner)
Diese Zusatzleistungen können schnell mehrere hundert bis einige tausend Euro kosten.
Erwachsene: meist komplett privat
Für Erwachsene zahlt die Kasse eine Zahnspange nur in Ausnahmefällen – bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern. Aus ästhetischen Gründen gewünschte Korrekturen sind privat zu bezahlen; je nach Methode entstehen Kosten von einigen tausend Euro.
Wann sollte man sich absichern?
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche oder rechtliche Beratung. Alle Kostenangaben sind Richtwerte; maßgeblich sind Ihr Heil- und Kostenplan sowie die jeweiligen Tarifbedingungen.